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29. NAKOFE 2026 in Schlotheim

Herzlich willkommen auf der offiziellen Website zur 29. NAKOFE, die vom 06. bis 08. November 2026 in Schlotheim stattfindet.

 

Der Schlotheimer Carneval Club e.V. freut sich sehr, Gastgeber dieser besonderen Veranstaltung zu sein. Für unseren Verein ist dieses Ereignis ein ganz besonderes Highlight, denn 2026 feiern wir unser 66-jähriges Vereinsbestehen. Gleichzeitig begeht unsere Stadt Schlotheim ihr 1150-jähriges Jubiläum – ein Jahr voller besonderer Momente und gemeinsamer Feierlichkeiten.

Wir freuen uns darauf, euch zu diesem besonderen Wochenende in Schlotheim begrüßen zu dürfen.


🎭 Alles zur 29. NAKOFE auf einen Blick

NAKOFE 2026 – Wichtige Informationen für alle Vereine

Liebe Karnevalsfreundinnen und Karnevalsfreunde,

wir freuen uns, euch zur 29. NAKOFE vom 6.–8. November 2026 in Schlotheim begrüßen zu dürfen! Gefeiert wird im beheizten Festzelt auf dem Sportareal an der Weberstraße. Für Verpflegung ist gesorgt.

Bitte gebt diese Informationen an alle Teilnehmer, Tanzgruppen, Fahrer und das mitlaufende Sicherheitspersonal eures Vereins weiter.

Programm

Freitag, 6. November

  • 20:11 Uhr: Eröffnung mit Staffelstabübergabe und Vereinsbeiträgen.

Samstag, 7. November

Sonntag, 8. November

  • 10 Uhr: Gottesdienst – Standort der Kirche und Anfahrt.

  • 12 Uhr: Umzugsaufstellung – Standort. Anfahrt bitte von der Teichmühle oder über Netto/Busbahnhof.

  • 13:11 Uhr: Festumzug.

  • 15 Uhr: Kids-Show im Festzelt.

Information für Tanzgruppen

In der Tennishalle stehen euch Möglichkeiten zum Umziehen und zur Vorbereitung auf euren Auftritt zur Verfügung.

Tickets

Tickets für Freitag und Samstag sind ausschließlich an der Abendkasse und nur in begrenzter Anzahl erhältlich.

Jugendschutz und erforderliche Unterlagen

Bitte bringt die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Einlass mit. Jugendliche und Begleitpersonen müssen sich ausweisen können. Beauftragte Begleitpersonen müssen volljährig sein und die Aufsicht während des gesamten Aufenthalts wahrnehmen.

Die Formulare findet ihr hier:

Verbindliche Auflagen für den Festumzug

Für einen sicheren Ablauf sind die folgenden Vorgaben von allen teilnehmenden Vereinen einzuhalten.

Fahrzeuge und Festwagen

  • Fahrzeuge und Festwagen müssen verkehrssicher, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und versichert sein.

  • Festwagen müssen über ein festes, umlaufendes Geländer von mindestens 1 Meter Höhe und einen rutschfesten Boden verfügen.

  • Scharfkantige oder hervorstehende Bauteile sind nicht zulässig.

  • Personen auf den Festwagen müssen gesichert sein.

  • Fahrzeuge und Festwagen müssen durch mitlaufendes Sicherheitspersonal abgesichert werden: 2 Personen je Achse.

Verhalten während des Umzugs

  • Offenes Feuer, Pyrotechnik sowie Rauch- und Knalleffekte sind verboten.

  • Festwagen dürfen ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit von 4–6 km/h fahren.

  • Zwischen Fahrzeugen und Fußgruppen ist während des Fahrens beziehungsweise Laufens jeweils ein Mindestabstand von 6 Metern einzuhalten.

  • Während des Anfahrens, Fahrens und Abbremsens der Festwagen ist das Auf- und Absteigen untersagt.

Alkohol und Jugendschutz beim Umzug

  • Für Fahrer und Sicherheitspersonal sind Alkohol und andere Rauschmittel vor und während ihres Einsatzes untersagt.

  • Stark alkoholisierte Teilnehmer können vom Umzug ausgeschlossen werden.

  • Die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zum Alkoholkonsum Minderjähriger sind auch während des Festumzugs einzuhalten.

Wurfmaterial

  • Das Werfen von Glasgegenständen, harten Gegenständen aus anderem Material oder Verpackungen ist untersagt.

  • Nur leichte und ungefährliche Wurfmaterialien wie Bonbons sind erlaubt. Diese dürfen ausschließlich bei stehendem Festwagen geworfen werden.

Musik und Lautstärke

Folgende Lautstärkepegel dürfen nicht überschritten werden:

  • 90 dB(A), gemessen in 1 Meter Entfernung vom Lautsprecher.

  • 70 dB(A) vor den Fenstern schutzbedürftiger Räume sowie von Geschäfts- und Wohnhäusern.

Lautsprecherschall darf nicht auf Kopfhöhe auf Teilnehmer, Zuschauer oder anwesende Polizei- und Ordnungskräfte gerichtet werden. Die Vorgaben gelten entsprechend auch für sonstige Lärminstrumente, insbesondere Trillerpfeifen, Ratschen, Tröten und Trommeln.

Als Veranstalter sind wir verpflichtet, euch über diese Auflagen zu informieren und auf ihre Einhaltung hinzuwirken. Bitte unterstützt uns dabei und sorgt dafür, dass alle Beteiligten eures Vereins die Vorgaben kennen und beachten.

Vielen Dank für eure Unterstützung. Wir freuen uns auf ein schönes gemeinsames Karnevalswochenende!

Euer Schlotheimer Carneval Club e. V.
Schlotheim Helau!


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Bühnenprogramm bis 18.10.2026 anmelden

❤️ Schlotheim freut sich auf euch!

66 Jahre SCC · 1150 Jahre Schlotheim · 29. NAKOFE

Ein besonderes Jubiläumsjahr, ein großes Festzelt und die Thüringer Karnevalsfamilie zu Gast in Schlotheim.

Wir freuen uns auf euch!

Schlotheim Helau! 🎭

 

Aktuelle Informationen
Neuigkeiten, organisatorische Hinweise und wichtige Updates zur Veranstaltung.


Jugendschutz zur 29. NAKOFE 2026 in Schlotheim

Wichtige Informationen für Jugendliche, Eltern und Erziehungsbeauftragte

Vom 6. bis 8. November 2026 begrüßt der Schlotheimer Carneval Club e.V. zahlreiche Karnevalsvereine und Gäste zur 29. NAKOFE in Schlotheim.

Damit alle gemeinsam sicher und unbeschwert feiern können, gelten für unsere Veranstaltung besondere Regelungen zum Jugendschutz.

Regelungen für Jugendliche unter 18 Jahren

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen unsere Abendveranstaltungen bis zum Veranstaltungsende besuchen, sofern sie von einer personensorgeberechtigten oder wirksam erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

Ist diese Begleitperson nicht ein Elternteil oder eine andere personensorgeberechtigte Person, muss eine schriftliche Erziehungsbeauftragung, der sogenannte Muttizettel, vorliegen.

Bitte beachten:

  • Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein.

  • Sie muss während des gesamten Aufenthalts ihre Aufsichtspflicht tatsächlich wahrnehmen.

  • Der Muttizettel ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.

  • Jugendliche und Begleitpersonen müssen sich beim Einlass ausweisen können.

  • Die gesetzlichen Bestimmungen zur Abgabe und zum Konsum alkoholischer Getränke gelten uneingeschränkt.

Formulare zum Download

Muttizettel – Erziehungsbeauftragung (PDF)

Für Eltern bzw. Sorgeberechtigte, die eine volljährige Person mit der Begleitung ihres Kindes beauftragen möchten.

Sammelliste – Erziehungsbeauftragung (PDF)

Für die gemeinsame Erfassung mehrerer Jugendlicher mit den jeweiligen erforderlichen Angaben und Unterschriften.

Wichtiger Hinweis zum Einlass

Bitte bringt die vollständig ausgefüllten Unterlagen bereits zum Einlass mit. So vermeiden wir unnötige Wartezeiten und Komplikationen bei der Einlasskontrolle.

Der Veranstalter behält sich vor, den Einlass zu verweigern, wenn die erforderlichen Nachweise fehlen oder eine ordnungsgemäße Aufsicht nicht gewährleistet ist.

Wir freuen uns auf ein fröhliches, sicheres und gemeinschaftliches Karnevalswochenende!

Schlotheimer Carneval Club e.V.

Gemeinsam Karneval leben!


Der Schlotheimer Carneval Club e.V. freut sich darauf, zahlreiche Gäste und Freunde der NAKOFE in Schlotheim willkommen zu heißen und gemeinsam ein unvergessliches Wochenende zu erleben.

🎭 Wir sehen uns zur NAKOFE 2026 in Schlotheim

 

 

mit Einem 3-fach donnernden Schlotheim Helau! grüßen wir Besucher aus Nah und Fern!

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